(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Johanna Fink Fotografiedurchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie dienen der Regelung und Klarstellung des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrags bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(2) Johanna Fink Fotografie kann Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch sorgfältig ausgewählte Dritte durchführen lassen.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Johanna Fink Fotografie hergestellten Produkte – unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (Papierabzüge, Leinwände, digitale Dateien auf Speichermedien, Negative, Dias etc.).
(4) Die künstlerische und technische Gestaltung der Aufnahmen liegt im Ermessen von Johanna Fink Fotografie. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung oder des künstlerischen Stils sind ausgeschlossen.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebots oder durch Zusendung des unterschriebenen Auftrags zustande.
(1) Johanna Fink Fotografie steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags gefertigten Fotografien zu.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für private, nicht kommerzielle Zwecke. Die private Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte ist gestattet.
(3) Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Fotografien – auch nachträglich und unabhängig davon, ob die Bilder bearbeitet oder verfremdet wurden – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Johanna Fink Fotografie.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.
(5) Bei erteilter Genehmigung zur Veröffentlichung ist der Auftraggeber verpflichtet, Johanna Fink Fotografie als Urheberin zu nennen. Unterbleibt die Namensnennung, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes, hochauflösendes Bildmaterial im JPEG-Format. Die Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich. Die Aufbewahrung der Bilddaten erfolgt ohne Gewähr.
(7) Johanna Fink Fotografie darf die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen (z. B. Website, Social Media, Portfolio, Blog, Ausstellungen, Fachmagazine etc.), sofern der Auftraggeber der Veröffentlichung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
(8) Abweichende Vereinbarungen zu Nutzungs- und Urheberrechten bedürfen der Schriftform.
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stunden-, Tages- oder Pauschalsatz berechnet. Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten) werden gesondert vereinbart und vom Auftraggeber getragen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Fotos Eigentum von Johanna Fink Fotografie.
(3) Wird die vereinbarte Aufnahmezeit aus Gründen überschritten, die Johanna Fink Fotografie nicht zu vertreten hat, wird ein Stundensatz von 300,00 € (inkl. MwSt.) je angefangene Stunde berechnet.
(4) Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin zurück, gilt:
– Bei Hochzeiten wird die Terminreservierungsgebühr in Höhe von 300 € einbehalten.
– Bei allen anderen Shootings wird die Grundgebühr einbehalten.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
(1) Für Schäden jeglicher Art haftet Johanna Fink Fotografie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Schäden oder Verlust von Fotografien wird ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
(3) Für Schäden durch Subunternehmer oder Lieferanten, die Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, übernimmt Johanna Fink Fotografie keine Haftung.
(4) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich bestätigt wurden. Für Verzögerungen haftet Johanna Fink Fotografie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Sollte aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit, Unfall, Umweltbedingungen, Verkehrsstörungen) kein Fotograf zum Termin erscheinen können oder verspätet eintreffen, wird keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen. Selbstverständlich wird sich Johanna Fink Fotografie bemühen, kurzfristig Ersatz zu organisieren.
(6) Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Fotografien erfolgen. Danach gelten die Aufnahmen als mangelfrei und vertragsgemäß abgenommen.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten gespeichert werden. Johanna Fink Fotografie behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(2) Der Widerruf ist in Form einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) an Johanna Fink Fotografie zu richten. Ein Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB kann genutzt werden, ist jedoch nicht verpflichtend.
(3) Beginnt der Auftraggeber ausdrücklich vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung, hat er einen anteiligen Betrag für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen.
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